Dach, Fassade und Keller dämmen mit Förderung

  • 15 % Zuschuss vom Bund auf die förderfähigen Kosten Ihrer Dämmung
  • 50 % Zuschuss für meine Begleitung auf die förderfähigen Kosten von Fachplanung und Baubegleitung
  • Schnell und unkompliziert oft genügen Fotos und Ihr Angebot
  • Ingenieur prüft vor der Unterschrift technisch und auf Förderfähigkeit

Nach der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026. Maßgeblich ist der Tag Ihres Antrags.

Ihr E-Mail-Programm öffnet eine Anfragevorlage.

Gewerbe oder Nichtwohngebäude? Was bei Ihnen anders ist, finden Sie unten.

Einfamilienhaus, in seine Ebenen auseinandergezogen: Dach mit Dämmung zwischen den Sparren, Außenwand mit Dämmplatten an einer Ecke, Kellerdecke mit Dämmung an der Unterseite und darunter der Keller auf der Bodenplatte

Was Sie davon haben, wenn ich Sie begleite

  • Geprüft vor der Unterschrift

    Ich prüfe das Angebot Ihres Fachbetriebs auf Förderfähigkeit, bevor Sie unterschreiben. Welchen Betrieb Sie beauftragen, entscheiden Sie selbst.

  • Vertrag mit Förderbedingung

    Den Liefer- und Leistungsvertrag mit der Bedingung, die die Förderung verlangt, stelle ich Ihnen. Sie und Ihr Fachbetrieb unterschreiben ihn.

  • Unabhängig und förderfähig

    Ich bin unabhängig und verkaufe keine Dämmung. Deshalb werden meine Fachplanung und Baubegleitung derzeit mit 50 % gefördert.

  • Wenig Aufwand für Sie

    Oft genügen Fotos der Bauteile und das Angebot. Sobald alle Unterlagen vorliegen, bekommen Sie von mir in wenigen Tagen die TPB-ID. Das ist die Kennung der Technischen Projektbeschreibung, mit der Sie den Antrag im BAFA-Portal stellen.

  • Auch vor Ort

    In Berlin und Brandenburg ist auch ein Termin vor Ort möglich. Ob er stattfindet, hängt von Ihren Unterlagen und Ihren Wünschen ab.

  • Alles in einem Antrag

    Ob Dach, Wände oder Keller: Was Sie zusammen dämmen lassen, kommt in einen Antrag. Was in Ihren Antrag gehört, plane ich vorher mit Ihnen, damit Sie die Förderung möglichst gut ausschöpfen.

Noch kein Angebot? Fragen Sie gern schon jetzt an.

Was gefördert wird

Gefördert wird die Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Außenwand, Keller und Boden, auch mehreres zusammen. Dabei zählt die Hülle, die die beheizten Räume umschließt.

Dach

Gedämmt werden die Flächen eines Schrägdachs samt Gauben oder ein Flachdach. Mitgefördert wird, was dazugehört, etwa der Abbruch der alten Dämmung und Eindeckung, eine neue Dachlattung, die Schichten, die die Dämmung zum Raum hin luftdicht und gegen Feuchte abschließen, die neue Eindeckung und die Verkleidung der Dämmung innen.

Oberste Geschossdecke

Ist der Dachraum nicht beheizt, wird die Decke darunter gedämmt, also die Decke über dem obersten beheizten Geschoss. Dazu gehören auch die Abseitenwände. Das sind die niedrigen Wände zwischen einem ausgebauten Dachgeschoss und dem unbeheizten Raum unter der Dachschräge. Mitgefördert werden etwa eine wärmedämmende Bodentreppe oder Bodenklappe zum Dachboden.

Außenwand

Die Außenwand wird von außen oder von innen gedämmt. Hat sie zwei Schalen mit einem Hohlraum dazwischen, kann der Hohlraum mit Dämmstoff gefüllt werden. Das heißt Kerndämmung. Mitgefördert werden etwa das Abklopfen des alten Putzes, neue Fensterbänke, die Dämmung vorhandener Rollladenkästen, Putz- und Malerarbeiten außen und ein längerer Dachüberstand.

Keller und Boden

Ist der Keller nicht beheizt, wird die Kellerdecke gedämmt, von unten oder von oben. Ist er beheizt, gehören die Kellerwände und der Kellerboden zur Hülle und werden gedämmt. Bei einem Haus ohne Keller ist es der Boden auf dem Erdreich. Mitgefördert werden etwa eine nötige Trockenlegung, eine wärmedämmende Tür zum Keller und, wenn die Kellerdecke von oben gedämmt wird, Estrich und Bodenbelag darüber.

Seltener sind Wände zu unbeheizten Räumen im Haus und eine Decke über der Außenluft, etwa über einer Durchfahrt. Auch ihre Dämmung wird gefördert.

Der Zuschuss beträgt derzeit 15 % der förderfähigen Kosten, nach der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026. Maßgeblich ist der Tag, an dem Ihr Antrag eingeht.

Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) aus einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude vor, kommen derzeit 5 Prozentpunkte hinzu. Dafür muss der Fahrplan die Dämmung enthalten. Umsetzen müssen Sie ihn höchstens 15 Jahre nach seiner Erstellung. Die Prozentpunkte gelten nur für den Teil der Kosten über der Höchstgrenze ohne Fahrplan. Außerdem müssen die Kosten in einem Antrag diese Grenze erreichen, mindestens aber 30.000 €. Gezählt werden nur die Kosten dieses einen Antrags.

Nach der heutigen Richtlinie kommen ab dem ersten Quartal 2027 für Gebäude in besonders schlechtem energetischem Zustand weitere 5 Prozentpunkte hinzu, der WPB-Bonus. Der Förderrechner rechnet ihn nicht. Was dafür gilt, steht bei den Fragen und Antworten.

Gefördert wird ab förderfähigen Kosten von 300 €. Wie viel der Kosten gefördert wird, ist je Gebäude und Kalenderjahr begrenzt. Die Grenzen stehen beim Förderrechner.

Fachplanung und Baubegleitung: Für meine Begleitung als unabhängiger Energieeffizienz-Experte gibt es derzeit 50 % Zuschuss. Förderfähig sind dabei beim Ein- und Zweifamilienhaus bis zu 5.000 €, ab 3 Wohneinheiten bis zu 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt höchstens 20.000 €.

Förderrechner

Gebäudeart
Bei Wohngebäuden

Bei Nichtwohngebäuden

Kosten anderer Maßnahmen in diesem Kalenderjahr, etwa für Fenster und Türen, eine Lüftungsanlage oder die Optimierung der Heizung. Eine neue Heizung und die Fachplanung zählen nicht dazu.

Förderfähige Kosten
20.000 €
Grundförderung, 15 %
3.000 €

Derzeit beträgt der Zuschuss voraussichtlich 3.000 €: 15 % von 20.000 € förderfähigen Kosten, nach der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026. Den Betrag legt das BAFA fest.

Fachplanung und Baubegleitung rechnet der Rechner nicht mit. Sie werden getrennt gefördert.

So rechnet der Rechner: Ist der Schalter „Sanierungsfahrplan (iSFP)“ an, nimmt er an, dass Ihr Fahrplan die Bedingungen für den Bonus erfüllt. Das Kalenderjahr richtet sich nach dem Tag, an dem Ihr Antrag eingeht. Ihre Eingaben speichert der Rechner nicht.

Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für Wohngebäude, je Gebäude und Kalenderjahr, nach der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026
Wohneinheit ohne Sanierungsfahrplan mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
1. Wohneinheit 30.000 € 60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit 15.000 € je Wohneinheit 30.000 € je Wohneinheit
ab der 7. Wohneinheit 8.000 € je Wohneinheit 15.000 € je Wohneinheit

Die höhere Grenze gilt, wenn Sie den Bonus für den Sanierungsfahrplan bekommen. Sie gilt auch, wenn der Eigentümer als Person keinen geförderten Sanierungsfahrplan beantragen darf, etwa weil er selbst Energieeffizienz-Experte und alleiniger Eigentümer ist. Diesen Sonderfall rechnet der Förderrechner nicht. Die Grenzen für Nichtwohngebäude stehen weiter unten.

Wann Sie unterschreiben und anfangen dürfen

Der Antrag muss gestellt sein, bevor Ihr Vorhaben beginnt. Als Beginn zählt die Unterschrift unter einem Liefer- oder Leistungsvertrag ohne Förderbedingung oder der tatsächliche Beginn der Arbeiten.

Vor dem Antrag erlaubt

  • Verträge über Planung und Beratung, etwa mit mir.
  • Der Liefer- und Leistungsvertrag mit Ihrem Fachbetrieb, den Sie von mir bekommen. Er nennt den voraussichtlichen Termin der Umsetzung und gilt nur, wenn die Förderung zugesagt wird. Beim Antrag muss er unterschrieben vorliegen.

Erst nach dem Antrag

  • Ein Vertrag ohne Förderbedingung. Unterschreiben Sie vorher nur den Vertrag, den Sie von mir bekommen. Er enthält die Bedingung, die die Förderung verlangt. Um diese Bedingung müssen sich weder Sie noch Ihr Fachbetrieb kümmern.
  • Der Beginn der Arbeiten. Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach dem Antrag im BAFA-Portal begonnen werden, da Sie sonst keine Förderung erhalten.

Nach dem Antrag dürfen die Arbeiten beginnen, auch bevor die Förderzusage da ist. Das geschieht auf Ihr eigenes Risiko, schadet der Förderung aber nicht.

So läuft es ab

  1. Angebot prüfen lassen

    Sie schicken mir das Angebot Ihres Fachbetriebs und ich prüfe, ob die geplante Dämmung die Anforderungen der Förderung erfüllt.

  2. Förderung beantragen

    Sie unterschreiben den Vertrag mit Ihrem Fachbetrieb mit Förderbedingung und stellen mit der TPB-ID von mir den Antrag im BAFA-Portal, bevor die Arbeiten beginnen.

  3. Dämmen lassen

    Nach dem Antrag darf Ihr Fachbetrieb dämmen. Ich begleite die Arbeiten als Ihr Energieeffizienz-Experte. Bevor die Dämmung verkleidet wird, halten Fotos ihren Aufbau fest.

  4. Zuschuss abrufen

    Nach dem Dämmen erstelle ich den Technischen Projektnachweis (TPN), mit dem Sie beim BAFA die Verwendung nachweisen und den Zuschuss abrufen.

So läuft es meistens ab. Was bei Ihrem Vorhaben anders ist, bespreche ich mit Ihnen.

Unabhängig und eingetragen

  • Ich bin in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen. Für die Dämmung verlangt die Förderung einen Experten aus dieser Liste.
  • Mein Büro ist ein Ingenieurbüro für Energieberatung.
  • Ich verkaufe keine Dämmung und nehme von Fachbetrieben keine Provision.
  • Ich bin Mitglied im GIH Bundesverband, der Interessenvertretung für Energieberater.

Fragen und Antworten

Brauche ich für die Dämmung einen Energieeffizienz-Experten?

Ja. Für die Dämmung verlangt die Förderung, dass ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes den Antrag begleitet. Nach Abschluss bestätigt er, dass die Anforderungen eingehalten sind und welche Kosten förderfähig sind. Ist er unabhängig vom Fachbetrieb, werden seine Fachplanung und Baubegleitung derzeit mit 50 % gefördert.

Mein Haus steht unter Denkmalschutz. Können Sie mich begleiten?

Nein. Bei Baudenkmalen verlangt die Förderung einen Experten mit eigener Eintragung für Denkmale, diese Eintragung habe ich nicht.

Kann ich selbst dämmen?

Ja. Gefördert wird dann aber nur das Material, das unmittelbar zur Dämmung gehört. Material für Nebenarbeiten wie Putz- und Malerarbeiten ist bei Eigenleistung nicht förderfähig. Am Ende muss ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachbetrieb bestätigen, dass fachgerecht gedämmt wurde und die Materialkosten stimmen. Eine Dämmung in Eigenleistung begleite ich aus Haftungsgründen nicht.

Bekomme ich nach dem Dämmen Schimmel?

Eine Dämmung macht ein Haus oft dichter. Erhöht sie die Luftdichtheit, prüfe ich in einem Lüftungskonzept, ob zusätzlich gelüftet werden muss, damit sich kein Tauwasser und kein Schimmel bilden. Das Ergebnis bekommen Sie von mir. Um die Umsetzung kümmern Sie sich als Eigentümer.

Ihr Fachbetrieb dämmt so, dass die Hülle luftdicht ist und an Wärmebrücken wenig Wärme verloren geht. Wärmebrücken sind Stellen, an denen Wärme leichter nach außen gelangt, etwa an Anschlüssen von Bauteilen. Das bestätigt der Fachbetrieb mit seiner Fachunternehmererklärung und ich prüfe sie auf die Anforderungen der Förderung.

Gibt es einen Bonus für Gebäude in schlechtem Zustand?

Ja, ab dem ersten Quartal 2027. Der WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) ist ein Bonus für Gebäude, die energetisch zu den schlechtesten in Deutschland gehören. Er gilt nur für die Dämmung. Der Förderrechner rechnet ihn nicht.

Dafür muss die Dämmung Teil eines geförderten Sanierungsfahrplans sein. Den Fahrplan gibt es nur für Wohngebäude. Bei Nichtwohngebäuden tritt an seine Stelle ein gefördertes Sanierungskonzept aus der Energieberatung für Nichtwohngebäude. Ohne Fahrplan oder Sanierungskonzept gibt es den Bonus nur, wenn der Eigentümer als Person keinen geförderten Sanierungsfahrplan beantragen darf, etwa weil er selbst Energieeffizienz-Experte und alleiniger Eigentümer ist.

Ob ein Wohngebäude dazugehört, zeigt eine Berechnung seines Energiebedarfs oder ein Energiebedarfsausweis der schlechtesten Klasse. Bei Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten und zentraler Warmwasserbereitung genügen auch ein frühes Baujahr und eine weitgehend unsanierte Hülle. Dass Ihr Gebäude dazugehört, bestätigt ein Energieeffizienz-Experte.

Gewerbe und Nichtwohngebäude

Für Büros, Praxen, Läden und andere Nichtwohngebäude gilt fast alles wie oben: derselbe Fördersatz, dieselbe Mindestinvestition, dieselben Regeln zum Vorhabenbeginn und derselbe Ablauf. Anders ist Folgendes:

  • Förderfähig sind je Gebäude und Kalenderjahr höchstens 500 € je Quadratmeter Nettogrundfläche, also der Fläche der beheizten oder gekühlten Räume.
  • Für Fachplanung und Baubegleitung sind höchstens 5 € je Quadratmeter förderfähig, insgesamt höchstens 20.000 €. Gefördert werden sie derzeit mit 50 %.
  • Den Bonus für einen Sanierungsfahrplan gibt es nur für Wohngebäude. Bei Nichtwohngebäuden rechnet der Förderrechner deshalb ohne diesen Bonus.
  • Für den WPB-Bonus ab dem ersten Quartal 2027 tritt an die Stelle des Sanierungsfahrplans ein gefördertes Sanierungskonzept aus der Energieberatung für Nichtwohngebäude. Ein Energieaudit genügt dafür nicht. Ob das Gebäude zu den energetisch schlechtesten gehört, zeigt eine Berechnung seines Primärenergiebedarfs, also des Energiebedarfs samt Gewinnung, Umwandlung und Transport der Energie, oder ein frühes Baujahr mit einer weitgehend unsanierten Hülle.
  • Für Bereiche, die nur auf mehr als 12 und weniger als 19 °C beheizt werden, sind die Anforderungen an Dach, oberste Geschossdecke, Außenwand und Decken über der Außenluft geringer. Für alle übrigen Bauteile, etwa Kellerdecke, Kellerwände und Boden, gelten dort dieselben Anforderungen wie in normal beheizten Bereichen.
  • Für einen neuen Fußbodenaufbau auf einem Boden, der auf dem Erdreich liegt, gilt bei Nichtwohngebäuden eine eigene, geringere Anforderung.
  • Ergibt das Lüftungskonzept, dass zusätzlich gelüftet werden muss, verlangt die Förderung bei Nichtwohngebäuden, dass das auch umgesetzt wird.
  • In einem Haus mit Wohnungen und Gewerbe werden die Teile unter bestimmten Voraussetzungen getrennt als Wohn- und als Nichtwohngebäude behandelt und so beantragt. Welche Regel gilt, hängt von den Anteilen der Flächen ab.

Der Förderrechner rechnet auch für Nichtwohngebäude: Wählen Sie dort „Nichtwohngebäude“ und geben Sie die Nettogrundfläche ein.

Ergänzungskredit der KfW

Neben dem Zuschuss können Sie für die förderfähigen Kosten einen zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW beantragen. Das geht derzeit, wenn Ihr Zuschuss zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt ist und die Zusage höchstens zwölf Monate zurückliegt. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Bank oder einem anderen Finanzierungspartner. Bewohnen Sie Ihr Einfamilienhaus selbst und liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei höchstens 90.000 € im Jahr, bekommen Sie derzeit zusätzlich einen günstigeren Zins. Den Ergänzungskredit gibt es auch für Nichtwohngebäude, dort aber ohne diesen Zinsvorteil.

Dämmung fördern lassen

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