Neue Fenster und Türen mit Förderung

  • 15 % Zuschuss vom Bund auf die förderfähigen Kosten Ihrer Fenster und Türen
  • 50 % Zuschuss für meine Begleitung auf die förderfähigen Kosten von Fachplanung und Baubegleitung
  • Schnell und unkompliziert oft genügen Fotos und Ihr Angebot
  • Ingenieur prüft vor der Unterschrift technisch und auf Förderfähigkeit

Nach der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026. Maßgeblich ist der Tag Ihres Antrags.

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Gewerbe oder Nichtwohngebäude? Was bei Ihnen anders ist, finden Sie unten.

Haustür in Holzoptik mit großem Glasfeld und Seitenteil, daneben ein Fenster mit grauem Rahmen, an einer hellen Klinkerfassade mit Blumentöpfen

Was Sie davon haben, wenn ich Sie begleite

  • Geprüft vor der Unterschrift

    Ich prüfe das Angebot Ihres Fachbetriebs auf Förderfähigkeit, bevor Sie unterschreiben. Welchen Betrieb Sie beauftragen, entscheiden Sie selbst.

  • Vertrag mit Förderbedingung

    Den Liefer- und Leistungsvertrag mit der Bedingung, die die Förderung verlangt, stelle ich Ihnen. Sie und Ihr Fachbetrieb unterschreiben ihn.

  • Unabhängig und förderfähig

    Ich bin unabhängig und verkaufe weder Fenster noch Türen. Deshalb sind Fachplanung und Baubegleitung derzeit zu 50 % förderfähig.

  • Wenig Aufwand für Sie

    Oft genügen Fotos der Fenster und Türen und das Angebot. Sobald alle Unterlagen vorliegen, bekommen Sie von mir in wenigen Tagen die TPB-ID. Das ist die Kennung der Technischen Projektbeschreibung, mit der Sie den Antrag im BAFA-Portal stellen.

  • Auch vor Ort

    In Berlin und Brandenburg ist auch ein Termin vor Ort möglich. Ob er stattfindet, hängt von Ihren Unterlagen und Ihren Wünschen ab.

  • Alles in einem Antrag

    Ob einzelne Fenster oder alles auf einmal: Was Sie zusammen tauschen lassen, kommt in einen Antrag. Nachträglich lässt sich ein Antrag nicht ergänzen, dafür braucht es einen neuen. Was in Ihren Antrag gehört, plane ich deshalb vorher mit Ihnen, damit Sie die Förderung möglichst gut ausschöpfen.

Noch kein Angebot? Fragen Sie gern schon jetzt an.

Was gefördert wird

Gefördert werden neue Fenster, Balkon- und Terrassentüren, Dachflächenfenster und Außentüren, auch alle zusammen in einem Antrag.

  • Fenster
  • Balkon- und Terrassen­türen
  • Dach­flächen­fenster
  • Außen­türen

Der Zuschuss beträgt derzeit 15 % der förderfähigen Kosten, nach der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026. Maßgeblich ist der Tag, an dem Ihr Antrag eingeht.

Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) aus einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude vor, kommen derzeit 5 Prozentpunkte hinzu. Dafür muss der Fahrplan den Tausch der Fenster und Türen enthalten. Umsetzen müssen Sie ihn höchstens 15 Jahre nach seiner Erstellung. Die Prozentpunkte gelten nur für den Teil der Kosten über der Höchstgrenze ohne Fahrplan. Außerdem müssen die Kosten in einem Antrag diese Grenze erreichen, mindestens aber 30.000 €. Gezählt werden nur die Kosten dieses einen Antrags.

Gefördert wird ab förderfähigen Kosten von 300 €. Wie viel der Kosten gefördert wird, ist je Gebäude und Kalenderjahr begrenzt; die Grenzen stehen beim Förderrechner.

Fachplanung und Baubegleitung: Begleitet ein unabhängiger Energieeffizienz-Experte Ihr Vorhaben, wird das derzeit mit 50 % gefördert. Förderfähig sind dabei beim Ein- und Zweifamilienhaus bis zu 5.000 €, ab 3 Wohneinheiten bis zu 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt höchstens 20.000 €.

Förderrechner

Gebäudeart
Bei Wohngebäuden

Leer lassen, wenn in allen Wohneinheiten getauscht wird.

Bei Nichtwohngebäuden

Kosten anderer Maßnahmen in diesem Kalenderjahr, etwa für Dämmung, eine Lüftungsanlage oder die Optimierung der Heizung. Eine neue Heizung und die Fachplanung zählen nicht dazu.

Förderfähige Kosten
20.000 €
Grundförderung, 15 %
3.000 €

Derzeit beträgt der Zuschuss voraussichtlich 3.000 €: 15 % von 20.000 € förderfähigen Kosten, nach der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026. Den Betrag legt das BAFA fest.

Fachplanung und Baubegleitung rechnet der Rechner nicht mit; sie werden getrennt gefördert.

So rechnet der Rechner: Ist der Schalter „Sanierungsfahrplan (iSFP)“ an, nimmt er an, dass Ihr Fahrplan die Bedingungen für den Bonus erfüllt. Das Kalenderjahr richtet sich nach dem Tag, an dem Ihr Antrag eingeht. Ihre Eingaben speichert der Rechner nicht.

Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für Wohngebäude, je Gebäude und Kalenderjahr, nach der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026
Wohneinheit ohne Sanierungsfahrplan mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
1. Wohneinheit 30.000 € 60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit 15.000 € je Wohneinheit 30.000 € je Wohneinheit
ab der 7. Wohneinheit 8.000 € je Wohneinheit 15.000 € je Wohneinheit

Die höhere Grenze gilt, wenn Sie den Bonus für den Sanierungsfahrplan bekommen. Sie gilt auch, wenn der Eigentümer für einen geförderten Sanierungsfahrplan nicht in Frage kommt, etwa weil er selbst Energieeffizienz-Experte ist. Diesen Sonderfall rechnet der Förderrechner nicht. Die Grenzen für Nichtwohngebäude stehen weiter unten.

Wann Sie unterschreiben und anfangen dürfen

Der Antrag muss gestellt sein, bevor Ihr Vorhaben beginnt. Als Beginn zählt die Unterschrift unter einem Liefer- oder Leistungsvertrag ohne Förderbedingung oder der tatsächliche Beginn der Arbeiten.

Vor dem Antrag erlaubt

  • Verträge über Planung und Beratung, etwa mit mir.
  • Der Liefer- und Leistungsvertrag mit Ihrem Fachbetrieb, den Sie von mir bekommen. Er nennt den voraussichtlichen Termin der Umsetzung und gilt nur, wenn die Förderung zugesagt wird. Beim Antrag muss er unterschrieben vorliegen.

Erst nach dem Antrag

  • Ein Vertrag ohne Förderbedingung. Unterschreiben Sie vorher nur den Vertrag, den Sie von mir bekommen. Er enthält die Bedingung, die die Förderung verlangt. Um diese Bedingung müssen sich weder Sie noch Ihr Fachbetrieb kümmern.
  • Der Beginn der Arbeiten. Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach dem Antrag im BAFA-Portal begonnen werden, da Sie sonst keine Förderung erhalten.

Nach dem Antrag dürfen die Arbeiten beginnen, auch bevor die Förderzusage da ist. Das geschieht auf Ihr eigenes Risiko, schadet der Förderung aber nicht.

So läuft es ab

  1. Angebot prüfen lassen

    Sie schicken mir das Angebot Ihres Fachbetriebs und ich prüfe, ob Ihre neuen Fenster und Türen die Anforderungen der Förderung erfüllen.

  2. Förderung beantragen

    Sie unterschreiben den Vertrag mit Ihrem Fachbetrieb mit Förderbedingung und stellen mit der TPB-ID von mir den Antrag im BAFA-Portal, bevor die Arbeiten beginnen.

  3. Einbauen lassen

    Nach dem Antrag darf Ihr Fachbetrieb einbauen und ich begleite die Umsetzung fachlich.

  4. Zuschuss abrufen

    Nach dem Einbau erstelle ich den Technischen Projektnachweis (TPN), mit dem Sie beim BAFA die Verwendung nachweisen und den Zuschuss abrufen.

So läuft es meistens ab. Was bei Ihrem Vorhaben anders ist, bespreche ich mit Ihnen.

Unabhängig und eingetragen

  • Ich bin in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen. Für Fenster und Türen verlangt die Förderung einen Experten aus dieser Liste.
  • Mein Büro ist ein Ingenieurbüro für Energieberatung.
  • Ich verkaufe weder Fenster noch Türen und nehme von Fachbetrieben keine Provision.
  • Ich bin Mitglied im GIH Bundesverband, der Interessenvertretung für Energieberater.

Fragen und Antworten

Brauche ich für ein paar Fenster wirklich einen Energieeffizienz-Experten?

Ja. Für Fenster und Türen verlangt die Förderung, dass ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes den Antrag begleitet. Nach dem Einbau bestätigt er, dass die Anforderungen eingehalten sind und welche Kosten förderfähig sind. Ist er unabhängig vom Fachbetrieb, werden seine Fachplanung und Baubegleitung derzeit mit 50 % gefördert.

Wird auch nur die Haustür gefördert?

Ja. Außentüren werden auch allein gefördert, wenn sie zur Hülle gehören, die die beheizten Räume umschließt. Auch dafür braucht es einen Energieeffizienz-Experten. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 300 € betragen.

Kann ich die Fenster selbst einbauen?

Ja. Gefördert wird dann aber nur das Material, das unmittelbar zum Einbau gehört. Material für Nebenarbeiten wie Putz- und Malerarbeiten ist bei Eigenleistung nicht förderfähig. Am Ende muss ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachbetrieb bestätigen, dass fachgerecht eingebaut wurde und die Materialkosten stimmen. Einen Einbau in Eigenleistung begleite ich aus Haftungsgründen nicht.

Werden Rollläden, Fensterbänke und Nebenarbeiten mitgefördert?

Ja, wenn sie zum Tausch der Fenster und Türen gehören. Dazu zählen zum Beispiel neue Fensterbänke, neue oder gedämmte Rollladenkästen, neue Rollläden, fest eingebaute Fliegengitter und das Abdichten der Fugen. Auch Putz- und Malerarbeiten am Fenster werden gefördert, soweit der Tausch sie nötig macht. Wird mehr verputzt oder gestrichen, zählt nur dieser Anteil.

Bekomme ich nach dem Fenstertausch Schimmel?

Neue Fenster sind dichter als alte. Bei geförderten Fenstern prüfe ich deshalb in einem Lüftungskonzept, ob zusätzlich gelüftet werden muss, damit sich kein Tauwasser und kein Schimmel bilden. Das Ergebnis bekommen Sie von mir; um die Umsetzung kümmern Sie sich als Eigentümer. Fensterlüfter werden mit den Fenstern gefördert. Eine Lüftungsanlage wird als eigene Maßnahme gefördert, mit eigenen Anforderungen. Sie zählt auf dieselbe Höchstgrenze wie Fenster und Türen.

Auch die Anschlüsse der neuen Fenster an die Wand werden so geplant, dass sie möglichst luftdicht sind und wenig Wärme verlieren.

Gibt es für Fenster den Bonus für Gebäude in schlechtem Zustand?

Nein. Der WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) ist ein Bonus für Gebäude, die energetisch zu den schlechtesten in Deutschland gehören. Er gilt nur für die Dämmung, nicht für Fenster und Türen.

Für die Dämmung gibt es ihn ab dem ersten Quartal 2027. Dafür muss die Dämmung Teil eines geförderten Sanierungsfahrplans sein. Den Fahrplan gibt es nur für Wohngebäude. Bei Nichtwohngebäuden tritt an seine Stelle eine geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude. Ohne Fahrplan oder Energieberatung gibt es den Bonus nur, wenn der Eigentümer für einen geförderten Sanierungsfahrplan nicht in Frage kommt, etwa weil er selbst Energieeffizienz-Experte ist.

Gewerbe und Nichtwohngebäude

Für Büros, Praxen, Läden und andere Nichtwohngebäude gilt fast alles wie oben: derselbe Fördersatz, dieselbe Mindestinvestition, dieselben Regeln zum Vorhabenbeginn und derselbe Ablauf. Anders ist Folgendes:

  • Förderfähig sind je Gebäude und Kalenderjahr höchstens 500 € je Quadratmeter Nettogrundfläche, also der Fläche der beheizten oder gekühlten Räume.
  • Für Fachplanung und Baubegleitung sind höchstens 5 € je Quadratmeter förderfähig, insgesamt höchstens 20.000 €. Gefördert werden sie derzeit mit 50 %.
  • Den Bonus für einen Sanierungsfahrplan gibt es nur für Wohngebäude. Bei Nichtwohngebäuden rechnet der Förderrechner deshalb ohne diesen Bonus.
  • Für Räume, die nur auf niedrige Temperaturen beheizt werden, gelten andere Anforderungen an Fenster und Türen. Als niedrig beheizt gelten aber nur bestimmte Nutzungen, etwa gewerbliche und industrielle Hallen und Lagerhallen, nicht schon ein Raum, der kühler betrieben wird.
  • In einem Haus mit Wohnungen und Gewerbe werden die Teile unter bestimmten Voraussetzungen getrennt als Wohn- und als Nichtwohngebäude behandelt und so beantragt. Welche Regel gilt, hängt von den Anteilen der Flächen ab.

Der Förderrechner rechnet auch für Nichtwohngebäude: Wählen Sie dort „Nichtwohngebäude“ und geben Sie die betroffene Nettogrundfläche ein.

Ergänzungskredit der KfW

Neben dem Zuschuss können Sie für die förderfähigen Kosten einen zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW beantragen. Das geht derzeit, wenn Ihr Zuschuss zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt ist und die Zusage höchstens zwölf Monate zurückliegt. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Bank oder einem anderen Finanzierungspartner. Bewohnen Sie Ihr Einfamilienhaus selbst und liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei höchstens 90.000 € im Jahr, bekommen Sie derzeit zusätzlich einen günstigeren Zins. Den Ergänzungskredit gibt es auch für Nichtwohngebäude, dort aber ohne diesen Zinsvorteil.

Fenster und Türen fördern lassen

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